Trennungs- und Scheidungs-Beratung
Die Lobby für Kinder

Trennungs- und
Scheidungs-Beratung


Der Begleitete Umgang


Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.
(BGB, § 1626, Abs. 3, Satz 1) Denkbar sind auch Umgänge mit anderen Personen,
zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine
Entwicklung förderlich ist.

Um dieses Recht zu unterstützen und zu gewährleisten, bietet der Deutsche
Kinderschutzbund e. V., Ortsverband Gelsenkirchen, begleiteten Umgang in
kindgerecht eingerichteten Räumen an. Die neuen Räume des DKSB e. V.,
OV Gelsenkirchens, an der Hohenstauffenallee - inmitten des Parks. Nach
Absprache können diese daher auch im Park selbst oder in innerstädtischer
Umgebung durchgeführt werden. Immer natürlich dem Wohle des Kindes
angemessen.

Der DKSB e.V., OV GE nimmt die Aufgaben der Umgangsbegleitung aufgrund
von Vereinbarungen mit dem Referat für Erziehung und Bildung, der Stadt
Gelsenkirchen wahr.

Es ist unser Ziel, eine Verselbständigung des Umgangs durch Überwindung
der Kommunikationsbarrieren und die Erarbeitung einer einvernehmlichen
Umgangsregelung herbeizuführen. Eltern sollen Unterstützung erfahren,
um die oft negativ belastete Paarebene zu verlassen und eine positive
Elternbeziehung zu erreichen. Somit kann die Grundlage für konstruktive
Elternarbeit und eine gedeihliche Atmosphäre für die Entwicklung des Kindes
geschaffen werden.

Gelingt dies nicht, kann in hoch konflikthaften Elternbeziehungen eine
Umgangspflegschaft eingerichtet werden.